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Bewohnerparkausweis

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Voraussetzungen
  • Sie müssen in einer der betroffenen Straßen mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
  • Pro Bewohner (Hauptwohnsitz) ein Ausweis für ein bestimmtes Auto, das auf den Antragsteller zugelassen ist oder nachweislich dauerhaft von ihm genutzt wird.
weiterführende Informationen

Betroffene Straßen:

  • An der Tente
  • Hans-Holbein-Str.
  • Bachstraße 15-40
  • Dietrich-Bonhoeffer-Straße
  • Eichenfeldstraße 1-11 und 2-8
  • Ganspohler Straße 9-15 und 8-10
  • Im Schaufsfeld
  • In den Weiden 1-3 und 6 -12, Bachstr. 14A
  • Johannesstraße 2 -14 und 9- 15
  • Josefstraße
  • Talstraße 2- 22 und 3-19
  • Metzmacher Str. 4-14 und 11-13 Talstr. 21, 21A

Folgende Straßen gehören zum Bezirk 1:

  • Am Alten Gaswerk 2-34
  • Auf dem Sändchen 33-39; 34-40
  • In den Griesen 1-13; 2-18
  • Köthener Weg 1-5; 2-6
  • Langforter Str. 5-31; 8-46
  • Lindberghstr. 71; 72
  • Theodor-Heuss-Str. 6

Folgende Straßen gehören zum Bezirk 2:

  • Feldstr. 1-21; 2-14
  • Florastr. 1-27; 2-26
  • Kampweg 1-9; 4-6
  • Mittelstr. 1-11; 2-28
  • Richrather Str. 1-7; 24-28
  • Solinger Str. 63-123; 72-110

 

Begründung der beschränkten Ausgabe
Die Regelung begründet sich auf den entsprechenden Ratsbeschluss.

Es erhalten nur Bewohner der Straßenteile einen Bewohnerparkausweis, die von den neuen Bewirtschaftungen betroffen sind. Nur von den neuen Bewirtschaftungen geht ein derartiger Parkdruck aus, der eine Bevorzugung der betroffenen Bewohner rechtfertigt. Die bisher bereits bewirtschafteten Parkplätze haben sich als Bewohner verträglich in den vergangenen Jahren bewährt. Unter Bewirtschaftung versteht die  Straßenverkehrsordnung sowohl Parkscheiben als auch Parkscheinautomaten.

Hinweise (Besonderheiten)
  • Bei Fahrzeugwechsel ist ein neuer Bewohnerparkausweis zu beantragen, der alte Bewohnerparkausweis ist abzugeben.
  • Für Fahrzeuge mit einer Gesamtlänge von über 5,25 Metern werden keine Bewohnerparkausweise ausgestellt.
  • Ein Bewohnerparkausweis kann nicht schriftlich beantragt werden.
  • Der Verlust des Bewohnerparkausweises ist anzuzeigen.

Bearbeitungsdauer:

<p>Der Parkausweis wird ihnen nach erfolgreichem Bezahlvorgang zugeschickt.</p>

Gebühren:

Für die Beantragung werden 25,00 € erhoben, der Bewohnerparkausweis wird für ein Jahr ausgestellt.

ParkausweisbeantragungOnline Serviceportal

Kontakte:


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Anschrift

Hausanschrift:
Stadtmuseum | Stadtarchiv Langenfeld
im Freiherr-vom-Stein-Haus
Hauptstraße 83
40764 Langenfeld
     
Telefon: 02173/794-4410
Telefax: 02173/9193977
E-Mail: stadtmuseum@langenfeld.de
Internet: www.stadtmuseum-langenfeld.de

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